BIS WANN MÜSSEN UNTERNEHMEN STRUKTURIERTE eRECHNUNGEN EMPFANGEN KÖNNEN?
Seit dem 1. Januar 2025 verlangt § 14 UStG, dass alle inländischen Unternehmen EN-16931-konforme XML-Rechnungen (eRechnungen) ohne Medienbruch verarbeiten. Laut Hochschule Bonn-Rhein-Sieg spart der XML-Import bis zu 11 € pro Eingangsrechnung – bei 50 000 eRechnungen über 500 000 € jährlich.
Warum lohnt sich das sofort?
- Kreditorenlaufzeiten sinken um mehr als 30 %.
- Skontofristen lassen sich zuverlässig nutzen.
- Steuerprüfungen laufen reibungsloser, weil alle Pflichtfelder vorhanden sind.
- Die Pflicht zum Empfangen ist bereits seit dem 1. Januar 2025 in den BMF-FAQs bestätigt.
WIE LANGE DÜRFEN UNTERNEHMEN NOCH PDF-RECHNUNGEN VERSENDEN?
PDF- oder Papierrechnungen sind nur bis 31. Dezember 2026 gestattet – und auch dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers (vgl. § 27 Abs. 38 UStG). Fehlt diese, drohen Bußgelder und Vorsteuerrisiken.
Praxistipp
Wer das PDF-Gewohnheitsrecht seiner Kunden wahren möchte, nutzt ein hybrides Format wie ZUGFeRD 2.2: Die XML-Daten erfüllen die Compliance-Vorgaben, während das eingebettete PDF die vertraute Optik liefert.
WELCHE eRECHNUNG-FORMATE SIND AKTUELL ERLAUBT?
- XRechnung 2.x – reines XML, Pflicht bei Behörden (B2G)
- ZUGFeRD 2.2 – PDF + XML, beliebt im PDF-affinen Mittelstand
- Peppol BIS 3.0 – XML + Transportprofil, ideal für grenzüberschreitende Rechnungen (Peppol-Docs)
Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 bestätigt, dass alle drei eRechnungs-Formate EN-16931-konform sind. Peppol BIS 3.0 bietet den Vorteil, dass Transportweg und Datenprofil aus einem Guss kommen – eine Rechnung wird in Madrid oder Stockholm ohne zusätzliches Mapping akzeptiert.
WIE LANGE DÜRFEN BESTEHENDE EDI-VERFAHREN GENUTZT WERDEN?
Klassische EDI-Rechnungen bleiben bis 31. Dezember 2027 zulässig. Ab 2028 müssen sie durch EN-16931-konformes XML ersetzt werden. Ein rechtzeitiger Parallelbetrieb beider Kanäle verteilt Testaufwände über mehrere Quartale und vermeidet Big-Bang-Risiken.

WELCHE PLATTFORMEN SICHERN LÜCKENLOSE eRECHNUNG-COMPLIANCE?
- ERP-System – erzeugt Debitor- und Kreditor-Belege.
- Transportnetz – idealerweise das Peppol Four-Corner-Model.
- Validierungs- & Archiv-Layer – prüft Schematron-Regeln, speichert GoBD-konform.
Turbo-Tipp: Transformance ist ein Plug-&-Play-Connector, der alle drei Schichten verbindet, senkt den manuellen Prüfaufwand laut Kundenstudien um bis zu 85 % – Go-Live in unter acht Wochen inklusive.
WELCHE KONSEQUENZEN DROHEN BEI FEHLERHAFTEN eRECHNUNGEN?
- Zahlungsstopps verlängern das DSO im Schnitt um elf Tage.
- Falsche Steuercodes gefährden den Vorsteuerabzug.
- Wiederholte Ablehnungen verursachen Eskalationsschleifen zwischen Buchhaltung und IT.
Top-Fehler laut BMF: falsche USt-ID (31 %), fehlende Käuferdaten (22 %), ungültige TaxCategory-Codes (15 %). Eine Self-Healing-Logik, die wiederkehrende Muster erkennt und korrigiert, verhindert diese Stolpersteine, bevor sie den Rechnungslauf stoppen.
WAS GILT BEIM eRECHNUNG-VERSAND AN ÖFFENTLICHE AUFTRAGGEBER?
- Pflichtformat: XRechnung + Leitweg-ID (vgl. § 4 ERechV)
- Übermittlungswege: ZRE (Bund), OZG-RE (Länder) oder Peppol
- Archivierung: zehn Jahre revisionssicher
Praktisch empfiehlt sich Peppol als Einheitskanal: Eine einzige Anbindung deckt Bund, Länder und die meisten Kommunen ab – und spart das Jonglieren mit drei Portalen. Details zur Bundesplattform liefert das ZRE-Leitfaden-PDF.
WIE BLEIBT MEIN UNTERNEHMEN DAUERHAFT eRECHNUNG-COMPLIANT?
Die Norm EN 16931 entwickelt sich ständig weiter: 2024 erschienen 27 Regel-Updates, teilweise mit nur vier Wochen Frist. Ein automatisiertes Regel-Repository, das Patches nachts einspielt und Regressionstests fährt, hält die Validierung aktuell – ganz ohne Patch-Note-Marathon.
WAS MACHT EN 16931 KOMPLEX?
Über 300 Geschäfts- und Schematron-Regeln steuern Pflichtfelder, Rechenlogik und Abhängigkeiten. Beispiel: Steuercode “S” verlangt zwingend einen Exemption-Reason. Viele ERP-Templates prüfen das nicht – eine spezialisierte Engine schließt diese Lücke.
PRAXISBEWÄHRTE INTEGRATIONS-ROADMAP
- Woche 1 – Scoping-Workshop: Systemscan & Gap-Analyse
- Wochen 2–4 – 10-Invoice-Pilot: Ziel 0 Rejections < 60 s
- Monate 2–3 – Roll-out: schrittweise nach Mandanten/BUs, Anwenderschulung
- Ab Monat 4 – Continuous Compliance: Dashboard, automatische Updates, monatliche Health-Checks
SOFORT-MAßNAHMEN FÜR eRECHNUNG-COMPLIANCE 2025 – 2028
- Test-XRechnung über ZRE schicken und Empfangsbestätigung prüfen.
- Kundenzustimmung zum XML-Empfang vertraglich fixieren.
- Steuerschlüssel-Mapping auf aktuelle TaxCategory-Tabellen umstellen.
- Interne Rollen klar definieren (IT-Owner, Prozess-Owner, Fachbereich).
FAZIT
Die E-Rechnung wird zwischen 2025 und 2028 zum Pflichtprogramm. Wer früh umstellt, spart Kosten, beschleunigt Cashflow und eliminiert Compliance-Risiken.
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QUELLEN
BMF-FAQ e-Rechnung • § 27 UStG • Peppol Docs • BMF-Schreiben 15.10.2024 • § 4 ERechV • ZRE/OZG-RE Leitfaden • EU-Richtlinie 2014/55/EU