Was ist die neue gesetzliche Definition einer E-Rechnung ab 2025?

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland nur dann eine Rechnung als E-Rechnung, wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und dieses Format die Anforderungen der EU-Norm EN 16931 erfüllt, sodass eine vollständig automatische Weiterverarbeitung möglich ist. Ein einfaches PDF reicht damit nicht mehr aus. Zulässige Formate sind etwa XRechnung, ZUGFeRD 2.2 und Peppol BIS 3.0. Quellen: BMF-FAQ | § 14 UStG | BMF-Schreiben 15.10.2024

Bis wann müssen Unternehmen strukturierte E-Rechnungen empfangen können?

Seit dem 1. Januar 2025 verlangt § 14 UStG, dass alle inländischen Unternehmen EN-16931-konforme XML-Rechnungen ohne Medienbruch verarbeiten. Laut Hochschule Bonn-Rhein-Sieg spart der XML-Import bis zu 11 € pro Eingangsrechnung – bei 50 000 Rechnungen über 500 000 € pro Jahr.

Warum lohnt sich das sofort?

  • Kreditorenlaufzeiten sinken um mehr als 30 %.
  • Skontofristen lassen sich zuverlässig nutzen.
  • Steuerprüfungen verlaufen reibungsloser, weil alle Pflichtfelder vorhanden sind.

Wie lange dürfen Unternehmen noch PDF-Rechnungen statt E-Rechnungen versenden?

PDF- oder Papierrechnungen sind nur bis 31. Dezember 2026 zulässig – und auch dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers (vgl. § 27 Abs. 38 UStG). Fehlt diese Zustimmung, drohen Bußgelder und Vorsteuer­risiken.

Praxistipp
Wer das PDF-Gewohnheitsrecht seiner Kunden wahren möchte, nutzt ein Hybridformat wie ZUGFeRD 2.2: Das XML erfüllt die Compliance-Vorgaben, während das eingebettete PDF die vertraute Optik liefert.

Welche E-Rechnung-Formate sind aktuell erlaubt?

FormatTypBesonderheitXRechnung 2.xReines XMLPflicht im B2G-Verkehr; deutsches Profil der EN 16931ZUGFeRD 2.2Hybrid (PDF + XML)PDF-Ansicht inklusive maschinenlesbarem XMLPeppol BIS 3.0XML + TransportprofilEU-weit anerkanntes CIUS-Profil mit definiertem Routing

Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 bestätigt, dass alle drei Formate EN 16931-konform sind.

Wie lange dürfen bestehende EDI-Verfahren für E-Rechnungen genutzt werden?

Klassische EDI-Rechnungen bleiben bis 31. Dezember 2027 zulässig. Ab 2028 müssen sie durch EN-16931-konformes XML ersetzt werden. Ein Parallelbetrieb beider Kanäle verteilt Testaufwände und vermeidet Big-Bang-Risiken.

Welche Plattformen sichern lückenlose E-Rechnung-Compliance?

  1. ERP-System – erzeugt Debitor- und Kreditor-Belege.
  2. Transportnetz – idealerweise das Peppol Four-Corner-Model.
  3. Validierungs- und Archiv-Layer – prüft Schematron-Regeln und speichert GoBD-konform.

Turbo-Tipp: Ein Plug-&-Play-Connector, der alle drei Schichten verbindet, senkt den manuellen Prüfaufwand laut Praxisstudien um bis zu 85 % – Go-Live in unter acht Wochen inklusive.

Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften E-Rechnungen?

  • Zahlungsstopps verlängern das DSO im Schnitt um elf Tage.
  • Falsche Steuercodes gefährden den Vorsteuerabzug.
  • Wiederholte Ablehnungen verursachen Eskalationsschleifen zwischen Buchhaltung und IT.

Top-Fehler laut BMF: falsche USt-ID (31 %), fehlende Käuferdaten (22 %), ungültige TaxCategory-Codes (15 %). Eine Self-Healing-Logik, die wiederkehrende Muster erkennt und korrigiert, verhindert diese Stolpersteine, bevor sie den Rechnungslauf stoppen.

Was gilt beim E-Rechnung-Versand an öffentliche Auftraggeber?

  • Pflichtformat: XRechnung + Leitweg-ID (vgl. § 4 ERechV)
  • Übermittlungswege: ZRE (Bund), OZG-RE (Länder) oder Peppol
  • Archivierung: zehn Jahre revisions­sicher

Peppol als Einheitskanal erspart das Jonglieren mit mehreren Portalen und deckt Bund, Länder und viele Kommunen ab. Details liefert der ZRE-Leitfaden.

Wie bleibt mein Unternehmen dauerhaft E-Rechnung-compliant?

Die Norm EN 16931 lebt: 2024 erschienen 27 Regel-Updates, teils mit nur vier Wochen Frist. Ein automatisiertes Regel-Repository, das Patches nachts einspielt und Regressionstests fährt, hält die Validierung aktuell – ganz ohne Patch-Note-Marathon.

Was macht die E-Rechnungs-Norm EN 16931 komplex?

Über 300 Geschäfts- und Schematron-Regeln steuern Pflichtfelder, Rechenlogik und Abhängigkeiten. Beispiel: Steuercode S verlangt zwingend einen Exemption-Reason. Viele ERP-Templates prüfen das nicht – eine spezialisierte Engine schließt diese Lücke.

So komplex sind die neuen E-Rechnungen mit neuer Software glücklicherweise nicht.

Praxisbewährte E-Rechnung-Integrations-Roadmap

  1. Woche 1 – Scoping-Workshop: Systemscan & Gap-Analyse
  2. Wochen 2–4 – 10-Invoice-Pilot: Ziel 0 Rejections < 60 s
  3. Monate 2–3 – Roll-out: schrittweise nach Mandanten/BUs, Anwenderschulung
  4. Ab Monat 4 – Continuous Compliance: Dashboard, automatische Updates, monatliche Health-Checks

Sofort-Maßnahmen für E-Rechnung-Compliance 2025 – 2028

  • Test-XRechnung über ZRE schicken und Empfangsbestätigung prüfen.
  • Kundenzustimmung zum XML-Empfang vertraglich fixieren.
  • Steuerschlüssel-Mapping auf aktuelle TaxCategory-Tabellen umstellen.
  • Interne Rollen klar definieren (IT-Owner, Prozess-Owner, Fachbereich).

Häufige Fragen zu E-Rechnungen

Gilt die neue Definition auch für Kleinunternehmer?
Ja, sobald sie Rechnungen an inländische Unternehmen stellen oder empfangen.

Braucht mein Kunde noch meine Zustimmung zum Empfang von E-Rechnungen?
Nein. Die Zustimmungspflicht entfällt; stattdessen besteht seit 2025 eine generelle Empfangspflicht.

Sind E-Rechnungen signaturpflichtig?
Nein, eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich, solange Unveränderbarkeit anderweitig sichergestellt ist (GoBD).

Kann ich meinen Kunden weiterhin eine PDF-Ansicht mitschicken?
Ja – etwa via ZUGFeRD, bei dem das PDF in derselben Datei steckt. Maßgeblich ist jedoch das strukturierte XML.

Fazit

Die gesetzliche Definition der E-Rechnung ab 2025 setzt klar auf strukturierte, maschinen­lesbare Daten nach EN 16931. Unternehmen sollten jetzt sicherstellen, dass ihre Systeme diese Formate erstellen, transportieren und validieren können – nur so bleiben Rechnungen rechtskonform, Prozesse effizient und Skonto-Fristen erreichbar.

Weiterführende Quellen

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