Wie lange dürfen Unternehmen noch PDF-Rechnungen statt E-Rechnungen versenden?
PDF- oder Papierrechnungen sind nur bis 31. Dezember 2026 zulässig – und auch dann nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Empfängers (vgl. § 27 Abs. 38 UStG). Fehlt diese Zustimmung, drohen Bußgelder und Vorsteuerrisiken.
Praxistipp
Wer das PDF-Gewohnheitsrecht seiner Kunden wahren möchte, nutzt ein Hybridformat wie ZUGFeRD 2.2: Die XML-Daten erfüllen die Compliance-Vorgaben, während das eingebettete PDF die vertraute Optik liefert.
Welche E-Rechnung-Formate sind aktuell erlaubt?
FormatTypBesonderheitXRechnung 2.xReines XMLPflicht im B2G-Verkehr; deutsches Profil der EN 16931ZUGFeRD 2.2Hybrid (PDF + XML)PDF-Ansicht inklusive maschinenlesbarem XMLPeppol BIS 3.0XML + TransportprofilEU-weit anerkanntes CIUS-Profil mit definiertem Routing
Das BMF-Schreiben vom 15.10.2024 bestätigt, dass alle drei Formate EN 16931-konform sind.
Wie lange dürfen bestehende EDI-Verfahren für E-Rechnungen genutzt werden?
Klassische EDI-Rechnungen bleiben bis 31. Dezember 2027 zulässig. Ab 2028 müssen sie durch EN-16931-konformes XML ersetzt werden. Ein Parallelbetrieb beider Kanäle verteilt Testaufwände und vermeidet Big-Bang-Risiken.
Welche Plattformen sichern lückenlose E-Rechnung-Compliance?
- ERP-System – erzeugt Debitor- und Kreditor-Belege.
- Transportnetz – idealerweise das Peppol Four-Corner-Model.
- Validierungs- und Archiv-Layer – prüft Schematron-Regeln und speichert GoBD-konform.
Tipp: Ein Plug-&-Play-Connector, der alle drei Schichten verbindet, senkt den manuellen Prüfaufwand laut Praxisstudien um bis zu 85 % – Go-Live in unter acht Wochen inklusive.
Welche Konsequenzen drohen bei fehlerhaften E-Rechnungen?
- Zahlungsstopps verlängern das DSO im Schnitt um elf Tage.
- Falsche Steuercodes gefährden den Vorsteuerabzug.
- Wiederholte Ablehnungen verursachen Eskalationsschleifen zwischen Buchhaltung und IT.
Top-Fehler laut BMF: falsche USt-ID (31 %), fehlende Käuferdaten (22 %), ungültige TaxCategory-Codes (15 %). Eine Self-Healing-Logik, die wiederkehrende Muster erkennt und korrigiert, verhindert diese Stolpersteine, bevor sie den Rechnungslauf stoppen.
Was gilt beim E-Rechnung-Versand an öffentliche Auftraggeber?
- Pflichtformat: XRechnung + Leitweg-ID (vgl. § 4 ERechV)
- Übermittlungswege: ZRE (Bund), OZG-RE (Länder) oder Peppol
- Archivierung: zehn Jahre revisionssicher
Peppol als Einheitskanal erspart das Jonglieren mit mehreren Portalen und deckt Bund, Länder und viele Kommunen ab. Details liefert der ZRE-Leitfaden.

Wie bleibt mein Unternehmen dauerhaft E-Rechnung-compliant?
Die Norm EN 16931 lebt: 2024 erschienen 27 Regel-Updates, teils mit nur vier Wochen Frist. Ein automatisiertes Regel-Repository, das Patches nachts einspielt und Regressionstests fährt, hält die Validierung aktuell – ganz ohne Patch-Note-Marathon.
Was macht die E-Rechnungs-Norm EN 16931 komplex?
Über 300 Geschäfts- und Schematron-Regeln steuern Pflichtfelder, Rechenlogik und Abhängigkeiten. Beispiel: Steuercode S verlangt zwingend einen Exemption-Reason. Viele ERP-Templates prüfen das nicht – eine spezialisierte Engine schließt diese Lücke.
Praxisbewährte E-Rechnung-Integrations-Roadmap
- Woche 1 – Scoping-Workshop: Systemscan & Gap-Analyse
- Wochen 2–4 – 10-Invoice-Pilot: Ziel 0 Rejections < 60 s
- Monate 2–3 – Roll-out: schrittweise nach Mandanten/BUs, Anwenderschulung
- Ab Monat 4 – Continuous Compliance: Dashboard, automatische Updates, monatliche Health-Checks
Sofort-Maßnahmen für E-Rechnung-Compliance 2025 – 2028
- Test-XRechnung über ZRE schicken und Empfangsbestätigung prüfen.
- Kundenzustimmung zum XML-Empfang vertraglich fixieren.
- Steuerschlüssel-Mapping auf aktuelle TaxCategory-Tabellen umstellen.
- Interne Rollen klar definieren (IT-Owner, Prozess-Owner, Fachbereich).
Häufige Fragen zu E-Rechnungen
Gilt die neue Definition auch für Kleinunternehmer?
Ja, sobald sie Rechnungen an inländische Unternehmen stellen oder empfangen.
Braucht mein Kunde noch meine Zustimmung zum Empfang von E-Rechnungen?
Nein. Die Zustimmungspflicht entfällt; stattdessen besteht seit 2025 eine generelle Empfangspflicht.
Sind E-Rechnungen signaturpflichtig?
Nein, eine qualifizierte elektronische Signatur ist nach aktuellem UStG nicht erforderlich.
Kann ich meinen Kunden weiterhin eine PDF-Ansicht mitschicken?
Ja – etwa via ZUGFeRD, bei dem das PDF in derselben Datei steckt. Maßgeblich ist jedoch das strukturierte XML.
Fazit
Die gesetzliche Definition der E-Rechnung ab 2025 setzt klar auf strukturierte, maschinenlesbare Daten nach EN 16931. Unternehmen sollten jetzt sicherstellen, dass ihre Systeme diese Formate erstellen, transportieren und validieren können – nur so bleiben Rechnungen rechtskonform, Prozesse effizient und Skonto-Fristen erreichbar.
Weiterführende Quellen
- BMF-FAQ E-Rechnung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html
- § 14 UStG: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
- BMF-Schreiben 15.10.2024: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.pdf
- Peppol BIS 3.0 Dokumentation: https://docs.peppol.eu/poacc/billing/3.0/bis/